Klasse 4.1, mit UN-NUmmer
Gefahrzettel mit eingedruckter UN-Nummer für den Land- und Seeverkehr.
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Die Gefahrgutklasse 4.1 umfasst alle entzündbaren festen Stoffe, selbstzersetzliche Stoffe und desensibilisierte explosive feste Stoffe wie etwa Magnesium und Zündhölzer. Solche Stoffe und Gegenstände wirken in der Regel brandbeschleunigend. Ihnen ist daher im Brandfall besondere Beachtung zu schenken.