Kennzeichnung für Lithiumbatterien welche gemäss ADR/RID/IMDG-Code Sondervorschrift 377 befördert werden.

 


Gemäss Sondervorschrift 377 sind Versandstücke welche Lithium-Ionen- und Lithium-Metall-Zellen oder -Batterien, auch in Ausrüstungen eingebaut (zum Beispiel portable elektronische Geräte wie Smartphones, Notebooks, etc.), enthalten und die zur Entsorgung oder zum Recycling befördert werden mit „LITHIUMBATTERIEN ZUR ENTSORGUNG“/“LITHIUM BATTERIES FOR DISPOSAL“ oder „LITHIUMBATTERIEN ZUM RECYCLING“/“LITHIUM BATTERIES FOR RECYCLING“ gekennzeichnet sein.

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Kennz22P 105x74-1 105 x 74 LITHIUMBATTERIEN ZUM RECYCLING Papier 500 CHF 59.90CHF 49.90CHF 39.90CHF 34.90
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Kennz22P 105x74 105 x 74 LITHIUMBATTERIEN ZUM RECYCLING Papier 1000 CHF 89.90CHF 74.90CHF 69.90CHF 59.90
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