Kennzeichnung für Lithiumbatterien welche gemäss ADR/RID/IMDG-Code Sondervorschrift 377 befördert werden.
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Gemäss Sondervorschrift 377 sind Versandstücke welche Lithium-Ionen- und Lithium-Metall-Zellen oder -Batterien, auch in Ausrüstungen eingebaut (zum Beispiel portable elektronische Geräte wie Smartphones, Notebooks, etc.), enthalten und die zur Entsorgung oder zum Recycling befördert werden mit „LITHIUMBATTERIEN ZUR ENTSORGUNG“/“LITHIUM BATTERIES FOR DISPOSAL“ oder „LITHIUMBATTERIEN ZUM RECYCLING“/“LITHIUM BATTERIES FOR RECYCLING“ gekennzeichnet sein.